Fragen und Antworten
Wie ich Don Bosco in meinem Testament bedenken kann
Beim Thema Vererben denken viele zuerst an ihre Familie. Wer jedoch über das eigene Leben hinaus etwas Gutes tun möchte, kann auch gemeinnützige Organisationen wie Don Bosco im Testament einsetzen. Was zu beachten ist und wo Sie Unterstützung finden.
veröffentlicht am 24.02.2026
Welche Möglichkeiten habe ich, Don Bosco im Testament zu berücksichtigen?
Es gibt verschiedene Wege, Don Bosco im Testament zu berücksichtigen. Sie können die Organisation als Erben einsetzen oder ein Vermächtnis zuwenden. Das bedeutet, Sie geben einen bestimmten Betrag oder einen Teil Ihres Nachlasses weiter. Bereits kleinere Beiträge oder einzelne Gegenstände können viel bewirken. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Stiftung, die langfristig wirkt. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen und Möglichkeiten ab.
Wenn ich Don Bosco alles vermache, erben meine Angehörigen dann nichts?
Auch wenn Sie Don Bosco vollständig in Ihrem Testament bedenken, also als Alleinerben einsetzen, erben nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner in Deutschland und Österreich einen Pflichtteil. In der Schweiz wurde der Pflichtteil zuletzt deutlich reduziert. Der Teil des Vermögens, der darüber hinausgeht, kann frei vererbt werden – auch an Don Bosco. Gibt es keine Angehörigen mit Pflichtteilsansprüchen, kann das Vermögen auch vollständig an Don Bosco gehen.
Worauf sollte ich achten, wenn ich Don Bosco als Erben einsetzen möchten?
Wenn Sie Familie haben und darüber nachdenken, Don Bosco als Erben einzusetzen, ist es hilfreich, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Sprechen Sie offen mit Ihrer Familie, regeln Sie die Dinge frühzeitig und formulieren Sie im Testament deutlich, was wem zugedacht ist.
Wie benenne ich Don Bosco in meinem Testament?
Im Testament sollte eindeutig formuliert werden, wer als Erbe eingesetzt wird oder mit einem Vermächtnis - also einem konkret benannten Geldbetrag oder Gegenstand - bedacht werden soll. Eine präzise Formulierung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille später wie gewünscht umgesetzt wird. Wenn Sie Don Bosco in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken möchten, können Sie sich von Imke Spannuth, der Ansprechpartnerin für Fragen rund um Testamentsspenden beraten lassen.
Kann ich festlegen, wofür mein Erbe bei Don Bosco verwendet wird?
Ja, Sie können im Testament ein spezielles Projekt oder eine Einrichtung Don Boscos begünstigen. Da sich Strukturen oder Einrichtungen im Laufe der Jahre verändern können, ist es jedoch empfehlenswert, einen thematischen oder geografischen Zweck zu wählen, statt ein konkretes Einzelprojekt. Tipp: Suchen Sie im Vorfeld das Gespräch, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche langfristig umsetzbar sind.
Was gibt es noch zu beachten, damit das Testament auch gültig ist?
Ein gültiges Testament kann per Hand geschrieben werden, dann jedoch vollständig von der ersten bis zur letzten Zeile. Oder Sie gehen zum Notar und lassen ein notarielles Testament errichten. In diesem Fall formuliert und beurkundet der Notar Ihren letzten Willen und hinterlegt es beim Amtsgericht. In beiden Fällen sind Ort, Datum und eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Lassen Sie sich in jedem Fall am besten von fachkundigen Erbrechtsexpertinnen oder -experten beraten. Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Testament noch Ihren Vorstellungen entspricht.
Wie stelle ich sicher, dass mein Testament gefunden wird?
Am sichersten bewahren Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht auf. Dort ist es optimal vor Diebstahl, Fälschung, Verlust und Unterschlagung geschützt. Das Gericht führt ein Register über die hinterlegten Testamente und stellt sicher, dass sie im Todesfall gefunden und eröffnet werden können. Außerdem wird ein hinterlegtes Testament auch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Diese Regelung gilt in Deutschland und kann in Österreich und der Schweiz abweichen.
Kann ich Bestattungswünsche ins Testament schreiben?
Wünsche zur eigenen Bestattung sowie alle Informationen, die kurz nach einem Todesfall wichtig sind, gehören nicht ins Testament, da es oft erst Wochen oder Monate nach dem Tod eröffnet wird. Besser ist es, sie in einer separaten Bestattungsverfügung festzuhalten. Nur so können Ihre Wünsche rechtzeitig berücksichtigt werden.
Kann ich auch Immobilien an Don Bosco vererben?
Ja, auch Immobilien können Teil eines Nachlasses sein und an Don Bosco vererbt werden. In solchen Fällen wird sorgfältig geprüft, wie mit der Immobilie umgegangen wird. Zuerst wird der Wert ermittelt, anschließend wird sie – sofern es keine besonderen Auflagen gibt – verkauft. Der Erlös kommt weltweit Don Bosco-Projekten zugute. Da das Vererben von Immobilien mit besonderen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen verbunden sein kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung.
Fallen Steuern an, wenn ich Don Bosco etwas vererbe?
In Deutschland sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wie Don Bosco von der Erbschaftsteuer befreit. In Österreich gibt es keine Erbschaftsteuer und in der Schweiz unterscheiden sich die Regelungen. In manchen Kantonen sind gemeinnützige Organisationen vollständig befreit, in anderen gibt es formale Anforderungen. Eine Termin bei einer Steuerberatung hilft, diese Fragen frühzeitig zu klären.
Muss ich etwas beachten, wenn ich an Don Bosco ins Ausland vererbe?
Ja, bei grenzüberschreitenden Testamenten gibt es ein paar Besonderheiten. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem eine verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Also dort, wo sie den überwiegenden Teil des Jahres lebte. In der Schweiz gelten eigene Regelungen. Wer möchte, kann im Testament ausdrücklich festlegen, welches Erbrecht gelten soll. Das schafft Klarheit – insbesondere dann, wenn Organisationen im Ausland bedacht werden. Eine individuelle Beratung bei Don Bosco hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Was bedeutet es, eine Stiftung zugunsten von Don Bosco zu gründen?
Eine Stiftung eignet sich vor allem für Menschen mit größerem Vermögen, die langfristig etwas bewirken möchten. Entscheidend ist, was zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
Das Stiftungsvermögen wird angelegt, die Erträge fließen dauerhaft in die Arbeit von Don Bosco. Eine Stiftung kann bereits zu Lebzeiten gegründet oder im Testament festgelegt werden. Sie wird individuell ausgestaltet und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung bei Don Bosco. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen habe?
Fragen rund um das Testament sind sehr persönlich und oft komplex. Don Bosco unterstützt Interessierte dabei, ihre Wünsche zu klären, und vermittelt auf Wunsch den Kontakt zu passenden Ansprechpartnerinnen und -partnern. Dabei wird berücksichtigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden. Ein persönliches Gespräch kann helfen, den für Sie passenden Weg zu finden.
„Ich bin für Sie da!“
Imke Spannuth ist Ihre persönlichen Ansprechpartnerin und hilft Ihnen gerne weiter. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Anfrage per E-Mail, Brief oder Anruf ist für uns selbstverständlich.
Anfragen aus Österreich oder der Schweiz vermittelt Imke Spannuth weiter an die entsprechenden Stellen.
Imke Spannuth, Engagementberaterin
Don Bosco
Sträßchensweg 3
53113 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 / 539 65 827
E-Mail: i.spannuth[at]donbosco-engagement.de
Hilfreiche Dokumente zum Download
Die folgenden Formulare können helfen, selbstbestimmt Vorsorge zu treffen und den Angehörigen im Ernstfall die Übersicht zu erleichtern.
Formulierungshilfe Einzeltestament
Formulierungshilfe Gemeinschafttestament
Erklärvideos – Erbrecht auf den Punkt gebracht
Haben Sie das Thema Vererben bislang vor sich her geschoben? Unsere Erklärvideos sowie Fragen und Antworten geben Aufschluss darüber, welche Schritte erforderlich oder empfehlenswert sind, um den Nachlass zu regeln und ein Testament aufzusetzen.
In sechs Erklärvideos zu wesentlichen Themen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung geben Fachanwältinnen für Erbrecht hilfreiche Informationen. Die Videos sind in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerkpartner „Nachlass-Portal“, einem Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen, entstanden.
Zu den Videos:
- Brauche ich ein Testament? Form, Aufbewahrung & Eröffnung einfach erklärt
- Wer erbt ohne Testament? Pflichtteil & Gestaltungsfreiheit erklärt
- Vererben und Vermachen – Was ist der Unterschied?
- Testament erstellen: So gelingt der erste Entwurf
- Erbschaftssteuer und Immobilienvermögen im Testament
- Gemeinnützige Organisationen im Testament: Möglichkeiten & Nachlassabwicklung






