Nachlassgestaltung
Vererben für einen guten Zweck – Über den Tod hinaus Verantwortung übernehmen
Das Thema Erbe in der Familie anzusprechen, ist vielen Menschen unangenehm – besonders dann, wenn auch eine gemeinnützige Organisation erben soll. Pater Stefan Stöhr erklärt im Interview, wie man Streit vermeiden und mit dem Nachlass Gutes tun kann.
veröffentlicht am 23.02.2026
Viele Menschen beschäftigen sich ungern mit dem eigenen Nachlass. Warum lohnt es sich dennoch, frühzeitig darüber nachzudenken?
Den eigenen Nachlass zu regeln, hat viel mit Verantwortung zu tun. Denn wenn ein Mensch stirbt oder im Sterben liegt, stellen sich wichtige Fragen: Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen noch ergriffen werden? Was soll mit dem Besitz des Verstorbenen passieren? Und wer soll über all das entscheiden? Wenn diese Fragen nicht klar geregelt sind, steht die Familie vor einer sehr schwierigen Situation. Deshalb sollte man schon zu Lebzeiten mit Angehörigen offen darüber sprechen, was man sich für das eigene Lebensende wünscht. Und man sollte diesen letzten Willen schriftlich formulieren – etwa in einer Vorsorgevollmacht und einem Testament. Damit kann man vermeiden, dass es nach dem eigenen Tod zu Streit in der Familie kommt.
Was bewegt Menschen dazu, in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen wie das Don Bosco Werk zu bedenken?
Die meisten, die sich dafür entscheiden, wollen über den eigenen Tod hinaus etwas Gutes bewirken. Auf mich kommen immer wieder Menschen zu, die in ihrer eigenen Jugend Unterstützung in einer Don Bosco Einrichtung erfahren haben und jetzt etwas zurückgeben wollen. Meist sind das Leute, denen es jetzt im Alter gut geht und die auch ihre Kinder bereits gut versorgt wissen. Manche bedenken das Don Bosco Werk deshalb in ihrem Testament, andere gründen noch zu Lebzeiten eine Stiftung, um möglichst nachhaltig und langfristig Gutes bewirken zu können. Es ist ein Lebenswerk, das man weitergibt.
Wie stellen Sie sicher, dass das Erbe wirklich im Sinne des Verstorbenen verwendet wird?
Menschen, die vorhaben, das Don Bosco Werk in ihrem Testament zu bedenken, sprechen meist vorher mit uns darüber. Wir kennen sie also und können einschätzen, was ihnen wichtig ist. Und natürlich kommt das Erbe in jedem Fall Kindern und Jugendlichen zugute – egal für welches Projekt es genau verwendet wird.
Wenn jemand in den Vorgesprächen Vorstellungen äußert, die wir nicht erfüllen können, dann sage ich das ganz offen. Denn wer uns etwas vererbt, setzt Vertrauen in uns. Das darf nicht enttäuscht werden. Ich rate außerdem jedem dazu, seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten und das Testament am besten mit einem Notar zu machen – vor allem wenn Grundvermögen vorhanden ist.
Wie reagieren Verwandte, deren Erbe dann ja kleiner ausfällt?
Das Wichtigste ist, in der Familie offen über das Thema Erbe zu sprechen. Manchmal haben ältere Menschen Angst, dass Verwandte den Kontakt abbrechen, sobald sie erfahren, dass sie nicht im Testament bedacht werden. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass wir bisher mit nahestehenden Verwandten wie Kindern noch kaum Probleme hatten, wenn das Don Bosco Werk als Erbe eingesetzt war. Eben weil das vorher in der Familie besprochen war und weil die Kinder den freien Willen ihrer Eltern meist respektieren.
Warum ist gemeinnütziges Vererben wichtig?
Aktuell erleben wir, dass der Staat sich aus dem sozialen Bereich zurückzieht. Deshalb ist die Zivilgesellschaft stärker gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Erbschaften geben gemeinnützigen Organisationen wie dem Don Bosco Werk die Möglichkeit, dort zu helfen, wo staatliche Unterstützung fehlt. . Als Ordensgemeinschaft erhalten wir Salesianer Don Boscos keine Unterstützung aus Kirchensteuermitteln. Dafür sind wir von der Erbschaftssteuer befreit – weil wir das Geld zu hundert Prozent für Aufgaben verwenden, die dem Gemeinwesen zugutekommen.
Dabei ist es nicht so, dass wir für die Arbeit der Don Bosco Einrichtungen Einnahmen aus Spenden oder Erbschaften fest einkalkulieren. Wir leben ja in einem Sozialstaat, der durchaus manches finanziert – nur eben längst nicht alles, was nötig ist. Erbschaften ermöglichen es uns, auch Kindern und Jugendlichen zu helfen, die wir sonst nicht unterstützen könnten: Etwa, dass ein Jugendlicher auch nach seinem 18. Geburtstag noch in der Wohngruppe bleiben kann, obwohl mit der Volljährigkeit die staatliche Finanzierung ausläuft. Oder dass die Turnhalle in einer Einrichtung saniert werden kann, damit junge Menschen weiterhin einen Ort für sinnvolle Freizeitbeschäftigung haben. Viele solcher Hilfen und Projekte wären ohne Erbschaften nicht möglich.





