Hilfestellung und Anregungen

In 10 Schritten zum Testament

Ein Testament zu schreiben ist nicht sehr kompliziert. Was es bringt, sind Klarheit und Planungssicherheit – für sich selbst und für andere. Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie strukturiert und gut vorbereitet ein eigenes Testament erstellen können.

veröffentlicht am 23.02.2026

Die folgenden Hinweise gelten grundsätzlich für Deutschland. In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen, einzelne Details können abweichen. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

1. Überblick verschaffen

Bevor Sie ein Testament formulieren, hilft eine Bestandsaufnahme: Welche Vermögenswerte gibt es? Dies betrifft zum Beispiel Geld, Immobilien, Wertgegenstände oder Versicherungen. Auch Schulden oder finanzielle Verpflichtungen gehören dazu. Zum Vermögen zählen zudem Onlinekonten, E-Mail-Adressen, Cloud-Speicher, Abonnements oder Profile in sozialen Netzwerken. Der Überblick schafft eine wichtige Grundlage für alle weiteren Schritte.

2. Entscheiden, wer erben soll und wer nicht 

Im zweiten Schritt legen Sie fest, wen Sie als Erben einsetzen wollen. Das können Angehörige, weitere Personen, aber auch Organisationen sein. Die Entscheidung darüber, wer Ihr Erbe antreten soll und wer nicht, ist ein wichtiger Schritt, den Sie in Ruhe und mit Bedacht treffen können. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es Pflichtteilsregelungen, die verhindern, dass nahe Familienmitglieder vollständig enterbt werden. In der Regel haben Kinder sowie Ehe- oder eingetragene Lebenspartner Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil am Erbe. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Land.

3. Erben einsetzen

Sie können im Testament jemanden als Alleinerben bestimmen oder mehrere Personen einsetzen, die sich den Nachlass nach Ihren Vorgaben teilen. Ein Erbe erhält nicht nur Ihr Vermögen, sondern übernimmt die Verantwortung für alles, was zu Ihrem Nachlass gehört. Dazu zählen zum Beispiel offene Rechnungen, laufende Verträge oder mögliche Schulden; mit Ihrer Entscheidung legen Sie also fest, wer sich später um alle damit verbundenen Aufgaben kümmert. Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Verantwortung nach der Höhe des jeweiligen Erbteils. Ein Beispiel: Erbt eine Person 70 Prozent des Vermögens, trägt sie in der Regel auch 70 Prozent der offenen Rechnungen.

4. Vermächtnisse bestimmen

Umgangssprachlich werden die Begriffe „Erbschaft“ und „Vermächtnis“ oft gleich verwendet, rechtlich gibt es aber einen wichtigen Unterschied. Ein Vermächtnis bezieht sich auf konkrete Gegenstände oder Geldbeträge, etwa ein Auto, ein Grundstück, ein Kunstwerk oder ein Schmuckstück. Damit gehen aber keine rechtlichen Verpflichtungen für die Empfangenden einher. Personen, die ein Vermächtnis erhalten, werden ebenso wie die Erben zur Testamentseröffnung beim Nachlassgericht eingeladen. Sie erhalten auch eine Abschrift des Teils im Testament, der sich auf ihr Vermächtnis bezieht. Anschließend müssen sie sich an die Erben wenden, um das Vermächtnis einzufordern, und diese sind verpflichtet, es zu übergeben.

5. Die passende Form wählen 

Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell errichtet werden. Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, fertigt der Notar dies mit Ihnen gemeinsam an, es wird ausgedruckt und händisch unterschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass Ihr Testament nach Ihrem Willen verständlich ist, keine Formfehler enthält und damit rechtskräftig ist. 

6. Das Testament richtig aufbauen

Das Dokument sollte eine Überschrift haben, zum Beispiel „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Wenn es mehrere Seiten umfasst, sollten Sie die Blätter durchnummerieren und, zum Beispiel durch eine Heftklammer, miteinander verbinden. Wichtig ist, konkret zu benennen, wer was erben soll und auf mögliche Vermächtnisse sowie auf Dokumente mit weiteren Regelungen hinzuweisen. Außerdem gehören Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift ins Testament. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall gültig ist.

7. Mit der Familie sprechen

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Besonders wichtig kann es sein, diese Gedanken auch mit der Familie zu teilen. Durch einen guten Austausch können Missverständnisse vermieden und Wünsche klargemacht werden. Ein offenes Gespräch über die eigene Testamentsgestaltung stärkt das Verständnis und die Bereitschaft, den letzten Willen zu respektieren. Es ist nicht immer einfach, dieses Thema anzusprechen, aber es hilft dabei, den eigenen Nachlass in Einklang mit den persönlichen Werten und Beziehungen zu regeln.

8. Weitere Regelungen bedenken

Manche Lebensverhältnisse erfordern besondere Regelungen. So kann man im Testament festhalten, wer Vormund für minderjährige Kinder werden soll und wie deren Erbe zu verwalten ist. Es ist auch möglich, eine Person als Testamentsvollstrecker zu benennen, die dafür sorgt, dass der letzte Wille richtig umgesetzt wird. Ergänzende Details können Sie in einem Zusatzdokument beschreiben, auf das Sie im Testament verweisen. Wenn es rechtlich verbindliche Anordnungen enthält, gelten die gleichen formalen Vorgaben wie für das Testament. Sind es nur erläuternde Hinweise oder persönliche Wünsche, ist keine besondere Form vorgeschrieben, auch wenn Datum und Unterschrift empfehlenswert sind.

9. Testament sicher aufbewahren

Damit das Testament auch wirklich gefunden wird, sollte es samt Zusatzdokumenten sicher aufbewahrt werden – in Deutschland am besten beim Nachlassgericht. Das geht entweder direkt oder über einen Notar, der das Testament dorthin weiterleitet. Die Hinterlegung kostet einmalig 75 Euro (Stand: 2026). Dazu kommt eine kleine Gebühr für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister. Wichtig ist außerdem, mindestens eine Vertrauensperson zu informieren, dass es ein Testament gibt – und wo es hinterlegt ist.

10. Regelmäßig prüfen, bei Bedarf widerrufen

Das Testament ist nun verfasst, sicher aufgehoben und im Todesfall auffindbar. Wenn Sie zu Hause eine deutlich gekennzeichnete Kopie aufbewahren, können Sie Ihren letzten Willen jederzeit nachlesen. Ändern sich Lebenssituation und Vermögensverhältnisse, kann ein Testament jederzeit widerrufen werden. Das sicherste Mittel ist die Erstellung eines neuen Testaments, das das alte vollständig oder teilweise ersetzt. Wählen Sie eine klare Formulierung wie „Alle bis heute errichteten Testamente gelten als widerrufen“, um den Widerruf eindeutig festzulegen.

Hilfreiche Dokumente zum Download

Die folgenden Formulare können helfen, selbstbestimmt Vorsorge zu treffen und den Angehörigen im Ernstfall die Übersicht zu erleichtern. 

Formular Testamentplaner 

Formulierungshilfe Einzeltestament

Formulierungshilfe Gemeinschafttestament

Formular Digitaler Nachlass

Vorsorge für den Todesfall

Erklärvideos – Erbrecht auf den Punkt gebracht

Haben Sie das Thema Vererben bislang vor sich her geschoben? Unsere Erklärvideos sowie Fragen und Antworten geben Aufschluss darüber, welche Schritte erforderlich oder empfehlenswert sind, um den Nachlass zu regeln und ein Testament aufzusetzen.

In sechs Erklärvideos zu wesentlichen Themen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung geben Fachanwältinnen für Erbrecht hilfreiche Informationen. Die Videos sind in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerkpartner „Nachlass-Portal“, einem Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen, entstanden. 

Zu den Videos:



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