Vererben nach Gesetz
Was passiert nach dem Tod, wenn man kein Testament hat?
Stirbt eine Person, die kein Testament hat, greift in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht unbedingt den Wünschen des Verstorbenen. Welche Regelungen gelten und was dabei zu beachten ist.
veröffentlicht am 20.02.2026
Was bedeutet es für das Erbe, wenn jemand ohne Testament stirbt?
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Gesetz legt also fest, wer erbt und zu welchen Anteilen.
An erster Stelle stehen die nächsten Angehörigen – in der folgenden Reihenfolge:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder, ersatzweise Enkel
- Eltern, ersatzweise Geschwister
- Großeltern, ersatzweise Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen.
Wer genau wie viel erbt, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person und davon ab, welche Angehörigen es gibt. Sind keine gesetzlichen Erben da, fällt das Erbe an den Staat.
Erben Stiefkinder automatisch mit?
Nein, Stiefkinder sind gesetzlich nicht erbberechtigt, wenn kein Testament existiert.
Was gilt bei unverheirateten Partnern?
Wenn keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen wurde, erbt die Partnerin oder der Partner ohne Testament nichts.
Welche Regeln gelten für Immobilien?
Ohne Testament geht die Immobilie wie der gesamte Nachlass an die gesetzlichen Erben über. Gibt es mehrere Erben, kommt es gerade in solchen Fällen nicht selten zu Konflikten.
Warum ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen?
Personen, die ein Testament machen, nutzen eine große Chance: Sie können selbstbestimmt festlegen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Sie entscheiden, wer Erbe werden, sich um alle Angelegenheiten nach dem Tod kümmern und wer einen Teil des Nachlasses als Vermächtnis bekommen soll. Mit einem Testament stellen die Erblasser sicher, dass ihre Wünsche auch umgesetzt werden.
Durch ein Testament können die Erblasser die gesetzliche Erbfolge gezielt abändern, etwa indem sie bestimmte Menschen oder beispielsweise eine gemeinnützige Organisation wie Don Bosco begünstigen.
Auch für die Hinterbliebenen ist es hilfreich, wenn der Nachlass geregelt ist. Ein Testament trägt dazu bei, Unstimmigkeiten und Streit zwischen den Erben zu verhindern.
Weshalb führt das Fehlen eines Testaments häufig zu Problemen?
Weil die gesetzliche Erbfolge nicht auf individuelle Lebenssituationen eingeht. Patchwork-Familien, unverheiratete Paare oder besondere Wünsche werden nicht berücksichtigt – was zu Überraschungen und Konflikten führen kann.
Was ist, wenn das Testament nicht auffindbar ist?
Wenn das Testament nicht zu finden ist, können die Wünsche des Verstorbenen nicht umgesetzt werden. Dann gelten die gleichen Regeln wie für den Fall, dass kein Testament erstellt wurde. Ein Testament sollte daher so aufbewahrt werden, dass es nicht übersehen wird oder abhandenkommt. Am sichersten ist es, das Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen.
Übrigens: Man ist gesetzlich verpflichtet, jedes Schriftstück, dass einen Bezug zur Nachlassgestaltung einer verstorbenen Person aufweist, beim Nachlassgericht abzugeben. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar und kann sogar schadensersatzpflichtig sein.
Was passiert, wenn ein Testament vorliegt, aber ungültig ist?
Wenn ein Testament ungültig ist, gelten die gleichen Regeln wie für den Fall, dass kein Testament erstellt wurde. Es lohnt sich daher, bei der Erstellung sehr gewissenhaft vorzugehen und sich idealerweise von Fachleuten beraten zu lassen.
Welche Regelung gilt, wenn nur eine Kopie des Testaments vorliegt?
Wenn nur eine Kopie des Testaments existiert und das Original nicht auffindbar ist, kann das Testament unter bestimmten Bedingungen trotzdem gültig sein. Vor allem muss nachgewiesen werden, dass das Testament wirklich existiert hat und nicht vom Erblasser vernichtet wurde. In solchen Fällen ist oft eine rechtliche Beratung notwendig.
Auch hier gilt: Jedes Schriftstück, dass einen Bezug zur Nachlassgestaltung einer verstorbenen Person aufweist, muss beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Kann man ein Erbe auch ablehnen?
Ja, das ist möglich. Wer erbt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden. Deshalb haben Erben das Recht, das Erbe auszuschlagen. Dies muss allerdings innerhalb von sechs Wochen nach offizieller Kenntnis, also nach Information vom Nachlassgericht, geschehen. Sonst greift die gesetzliche oder testamentarische Erbeinsetzung. Schnelles Handeln und Prüfen sind daher angesagt.
Was geschieht, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen?
Schlagen alle Erbberechtigten das Erbe aus, fällt der Nachlass an den Staat. Auch in diesem Fall sorgt das Nachlassgericht dafür, dass der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Kann ein Erbvertrag oder ein Vermächtnis ein Testament ersetzen?
Zum Teil ist das möglich. Auch ohne Testament kann es Regelungen geben, die bestimmen, was nach dem Tod passiert.
Ein Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ersetzen. Er wird zu Lebzeiten geschlossen und ist rechtlich bindend. Wenn es einen gültigen Erbvertrag gibt, gilt nicht die gesetzliche Erbfolge, sondern das, was im Vertrag vereinbart wurde.
Ein Vermächtnis hingegen ersetzt kein Testament und auch keinen Erbvertrag. Es regelt nur, dass bestimmte Personen einzelne Gegenstände oder Geldbeträge erhalten. Gibt es nur ein Vermächtnis, aber kein Testament oder Erbvertrag, greift für den restlichen Nachlass weiterhin die gesetzliche Erbfolge.
Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn kein Testament vorliegt?
Die Nachlassabwicklung verläuft grundsätzlich immer gleich, unabhängig davon, ob es Angehörige gibt. Wenn keine Erben vorhanden sind, tritt der Staat als „Erbe“ ein. Falls keine Angehörigen da sind, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.
Das formale Verfahren nach einem Todesfall verläuft in folgenden Schritten:
1. Todesfall und Sterbeurkunde: Zuerst muss der Tod offiziell festgestellt werden, in der Regel durch einen Arzt. Das Standesamt wird informiert und stellt eine Sterbeurkunde aus, die für die weiteren Schritte erforderlich ist.
2. Meldung an das Nachlassgericht: Das Standesamt informiert das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Dann wird das Verfahren zur Eröffnung des Nachlasses eingeleitet. In einigen Fällen informieren auch die Erben (wenn bekannt) oder Dritte das Nachlassgericht.
Falls keine Erben oder ein Testament bekannt sind, wird das Nachlassgericht nach und nach ermitteln, wer erbberechtigt ist oder ob der Staat in den Nachlass eintritt.
3. Eröffnung des Nachlasses: Das Nachlassgericht prüft zunächst, ob ein Testament vorliegt. Wird kein Testament gefunden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Fehlen gesetzliche Erben oder eine erbberechtigte Person, geht der Nachlass, falls keine Erben gefunden werden, an den Staat.
Wenn ein Testament vorliegt, wird dieses durch das Nachlassgericht eröffnet. Es wird geprüft, ob es formell korrekt ist und wie der Nachlass verteilt wird.
4. Erben feststellen und Nachlassverwalter einsetzen: Wenn keine Erben bekannt sind, versucht das Nachlassgericht, mögliche Erben zu ermitteln. Hierbei werden auch Erbenermittler hinzugezogen.
Wenn keine Erben bekannt sind, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter, der sich um den Nachlass kümmert (Vermögen sichern, Schulden begleichen, etc.). Dieser Nachlassverwalter wird durch das Gericht beauftragt, das Vermögen zu verwalten und zu verteilen.
Die Erben (oder der Nachlassverwalter im Falle fehlender Erben) können beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, der ihnen die rechtliche Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses gibt.
5. Verwaltung des Nachlasses: Der Nachlassverwalter (oder die Erben, falls bekannt) übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Verstorbenen zu sichern, zu dokumentieren und etwaige Schulden zu begleichen. Er sorgt auch dafür, dass alle offenen Verträge (z. B. Bankkonten, Mietverhältnisse, Versicherungen) geklärt und nötige Zahlungen vorgenommen werden.
Was passiert, wenn sich niemand kümmert?
Zur Sicherung des Nachlasses kann eine Nachlasspflegschaft vom Nachlassgericht angeordnet werden. Das kann der Fall sein, wenn die Erben unbekannt sind oder unklar ist, ob das Erbe angenommen wird. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es, wenn nötig, für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen.
Inwiefern wirkt sich ein fehlendes Testament auf die Gestaltung der Beerdigung aus?
Wünsche für die Beerdigung sollten nicht im Testament festgehalten werden, weil dieses meist erst nach der Bestattung eröffnet wird. Es ist daher ratsam, die Wünsche in einem gesonderten Dokument festzuhalten und an einem sicheren Ort wie einem Bestattungsunternehmen oder in einem Notariat zu hinterlegen. Wichtig ist es, die Erben oder andere nahestehende Personen darüber zu informieren.
Hinweis: Die obige Darstellung beschreibt die Situation in Deutschland. In Österreich und in der Schweiz können teilweise andere Regeln gelten. Bei Unsicherheiten ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.






