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Bestattungsvorsorge – das sollten Sie wissen

Bestattungsvorsorge heißt, schon zu Lebzeiten festzulegen, wie der eigene Abschied gestaltet werden soll. Sie sorgt dafür, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden und kann für Angehörige eine große Entlastung sein. Alle wichtigen Fragen und Antworten.

veröffentlicht am 24.02.2026

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Bestattung regeln möchte? 

Wenn Sie für Ihre Bestattung vorsorgen wollen, können Sie eine Bestattungsverfügung verfassen und einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen. Die Bestattungsverfügung hält persönliche Wünsche zum Abschied fest, während der Vorsorgevertrag zusätzlich Organisation und Finanzierung regelt. Auf diese Weise werden Ihre Wünsche verlässlich umgesetzt.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind diese Vorsorgeformen grundsätzlich möglich, Details können jedoch variieren.

Was umfasst eine Bestattungsverfügung? 

Eine Bestattungsverfügung umfasst unter anderem die Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung), den Ort der Beisetzung und den Ablauf der Trauerfeier. Religiöse Wünsche, Lieder, Rituale, Segnungen und Gebete können ausdrücklich Teil der Bestattungsvorsorge sein. Auch eine schlichte oder bewusst kleine Form des Abschieds kann festgelegt werden.

Was regelt der Bestattungsvorsorgevertrag? 

Der Vorsorgevertrag regelt über die Bestattungsverfügung hinaus konkrete organisatorische oder finanzielle Fragen, sodass im Todesfall alles so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.

Wie schreibe ich eine Bestattungsvorsorge? 

Es gibt keine spezielle Form, in der Bestattungswünsche festgehalten werden müssen. Beim Bestattungsinstitut oder im Internet erhalten Sie jedoch Muster und Formulare als Vorlage. Beziehen Sie neben dem Bestattungsinstitut am besten eine Vertrauensperson in Ihre Bestattungsvorsorge mit ein.

Warum reicht ein Testament allein für die Bestattung nicht aus? 

Testamente sind nicht darauf ausgelegt, praktische Angelegenheiten wie die Bestattung zu regeln. Zudem werden sie meist erst Wochen nach dem Todesfall eröffnet, die Bestattung muss jedoch zeitnah organisiert werden. In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen konkret und ausführlich darlegen und klare Regelungen treffen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Abschied Ihren persönlichen Wünschen entspricht.

Ist eine Bestattungsvorsorge nur etwas für ältere Menschen? 

Bestattungsvorsorge ist unabhängig vom Alter sinnvoll. Auch jüngere Menschen entscheiden sich dafür, frühzeitig vorzusorgen – etwa, um Angehörige zu entlasten oder klare Vorstellungen festzuhalten. Vorsorge bedeutet jedoch nicht, sich für immer festlegen zu müssen: Die eigenen Wünsche können jederzeit angepasst werden.

Was kostet eine Bestattung? 

Die Kosten einer Bestattung hängen von Ihren individuellen Wünschen ab und können mehrere tausend Euro oder Franken umfassen. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge ist es möglich, die Bestattung bereits zu Lebzeiten zu finanzieren – etwa durch Einmalzahlungen oder Raten. Wichtig ist, dass das Geld zweckgebunden und im Todesfall sicher für die Bestattung verfügbar ist. Eine andere Möglichkeit ist, gezielt Rücklagen zu bilden. In manchen Fällen bietet sich auch eine Sterbegeldversicherung an. Ein Beratungsgespräch hilft, passende und sichere Lösungen zu finden.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern? 

Nahe Angehörige sind gesetzlich verpflichtet, eine Bestattung zu organisieren und ggf. zu finanzieren. Dabei greift die Reihenfolge Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Die genaue Ausgestaltung der Bestattungspflicht kann je nach Bundesland sowie in Österreich und der Schweiz variieren. Wünsche zur Bestattung sollten unmittelbar nach dem Tod zugänglich sein, da eine Testamentseröffnung meist zu spät erfolgt. Gibt es keine Angehörigen oder kümmert sich niemand, übernimmt in Deutschland die öffentliche Hand (z. B. Stadt oder Gemeinde) die Bestattung.

Wen kann ich bevollmächtigen, meine Bestattung zu regeln, wenn keine Angehörigen da sind?

 Wenn Sie keine Angehörigen haben, können Sie selbst festlegen, wer sich im Todesfall um Ihre Bestattung kümmern soll. Das kann eine vertraute Person, ein Bestattungsunternehmen oder auch eine gemeinnützige Organisation sein. Ist eine Organisation wie Don Bosco als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt, kann sie darauf achten, dass die Bestattung nach den festgelegten Wünschen erfolgt. Wichtig ist, dass die Bevollmächtigung schriftlich geregelt und zum Zeitpunkt des Todes bekannt ist.

Was passiert, wenn keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde? 

Wenn keine Bestattungsvorsorge vorliegt, müssen die nächsten Angehörigen entscheiden, wie die Beisetzung erfolgen soll. Eine Vorsorge schafft Sicherheit und bildet einen Fahrplan in dieser emotional belastenden Zeit.

Wo sollte ich Unterlagen zur Bestattungsvorsorge aufbewahren? 

Eine Bestattungsvorsorge sollte an einem bekannten Ort aufbewahrt werden, damit Angehörige oder Vertrauenspersonen wissen, wo sich die Dokumente befinden und an wen sie sich im Todesfall wenden können. Auch das beauftragte Bestattungsunternehmen sollte klar benannt sein.

Wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie Don Bosco in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von Don Bosco gerne beratend zur Seite.

Formular zum Download 

Mit dem Dokument „Vorsorge für den Todesfall“ kann man Angehörigen und Erben im Ernstfall 
die Übersicht erleichtern.


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