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FAQs zur kirchlichen Trauung

Was ist der Unterschied zwischen einer kirchlichen und einer freien Trauung? Dürfen unsere Kinder Trauzeugen sein? An wen wenden wir uns, wenn wir im Ausland heiraten möchten? Die wichtigsten Informationen zur Hochzeit auf einen Blick.
  • Sarah Zöllner

veröffentlicht am 20.06.2023

Ich bin katholisch, mein Freund nicht. Können wir uns trotzdem katholisch trauen lassen?

Für eine katholische Trauung muss zumindest einer der Partner Mitglied in der katholischen Kirche sein. Ist der Partner oder die Partnerin evangelisch, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Die Trauung kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des oder der evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Eine eigentlich ökumenische Trauung gibt es nicht, die Trauung folgt immer der Liturgie der Kirche, in der das Paar heiratet.

Ist einer der Partner katholisch, der oder die andere aber ungetauft oder Angehöriger einer anderen Religion, wird das als religionsverschiedene Ehe bezeichnet. Der katholische Partner braucht für eine solche Ehe die Erlaubnis der Kirche. Ohne sie ist die Eheschließung ungültig. In beiden Fällen gilt: Der katholische Partner oder die katholische Partnerin verspricht, dem katholischen Glauben treu zu bleiben und nach Möglichkeiten die gemeinsamen Kinder katholisch taufen zu lassen und zu erziehen.

Können wir kirchlich heiraten, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Ja, denn auch bei einem Austritt aus der Kirche behält die Taufe ihre Gültigkeit. Allerdings besteht formal ein Trauverbot. Daher brauchen Paare die Erlaubnis der Kirche. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Partner, der Mitglied in der katholischen Kirche ist, sein Bemühen um die katholische Taufe und die Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht.

Muss ich gefirmt sein, um kirchlich heiraten zu können?

In Deutschland müssen Sie für die kirchliche Trauung nicht gefirmt sein, in anderen Ländern gegebenenfalls schon. Sollten Sie darüber nachdenken, im Ausland zu heiraten, sollten Sie sich über die entsprechenden Voraussetzungen auf jeden Fall rechtzeitig informieren.

Brauchen wir vor der kirchlichen auf jeden Fall die standesamtliche Trauung?

Seit 2009 muss die zivile der kirchlichen Trauung nicht mehr unbedingt vorausgehen. Allerdings wird empfohlen, die kirchliche Trauung nicht ohne die zivile zu vollziehen, schon allein, weil die kirchliche Trauung allein in Deutschland rechtlich nicht bindend ist.

Gilt das kirchliche Eheversprechen tatsächlich für immer?

Entsprechend dem Verständnis der katholischen Kirche ist die kirchliche Ehe unauflöslich. Wer kirchlich getraut ist, kann daher auch nach einer Scheidung nicht noch einmal kirchlich heiraten. Allerdings kann eine frühere Ehe unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt werden. In diesem Fall steht einer kirchlichen Trauung nichts im Wege. Der Prozess dauert im Regelfall etwa ein Jahr.

Ich war schon standesamtlich verheiratet und bin geschieden. Kann ich dennoch kirchlich heiraten?

Waren Sie zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch, gelten Sie aus kirchlicher Sicht als unverheiratet. Denn Sie hätten sich an das Kirchenrecht halten und kirchlich heiraten müssen. Waren Sie oder Ihr Partner jedoch konfessionslos oder evangelisch, als sie standesamtlich geheiratet haben, versteht Sie die katholische Kirche als bereits vor Gott getraut. Denn aus kirchlicher Sicht sind Nicht-Katholiken zur kirchlichen Eheschließung nicht verpflichtet; weil die Ehe aber geschlossen wurde, gilt sie als unauflösbar. Eine zweite kirchliche Ehe ist damit im Prinzip nicht möglich. Bitte sprechen Sie jedoch mit ihrem Priester, da es im Einzelfall Ausnahmen geben kann.

Wir möchten kirchlich heiraten – wohin wenden wir uns als Erstes?

Zuständig ist immer Ihre Wohnortpfarrei. Meist ist das die nächstgelegene katholische Kirche. Auch wenn Sie nicht dort heiraten möchten und/oder ein anderer Priester oder Diakon Sie trauen wird, ist der Heimatpfarrer Ihr erster Ansprechpartner.

Wie lange im Voraus sollte man eine kirchliche Trauung anmelden?

Für die Anmeldung zur Trauung gibt es keine vorgeschriebene Frist. Haben Sie jedoch einen Wunschtermin im Auge, sollten Sie möglichst frühzeitig mit der Planung beginnen. Als Richtwert gilt ein Jahr bis ein halbes Jahr vor der Trauung.

Wer kann Trauzeuge bei einer katholischen Trauung werden?

Anders als die zivilrechtliche Eheschließung sieht die katholische Trauung nach wie vor zwei Zeugen zwingend vor. Diese müssen in der Lage sein, das Trauversprechen zu bezeugen und mindestens 14 Jahre alt sein. Die Konfession der Trauzeugen spielt keine Rolle. Auch eigene Kinder über 14 Jahren können prinzipiell Trauzeuge werden. Wichtig ist, dass die Trauzeugen den Ritus der Trauung nicht nur äußerlich bezeugen, sondern auch innerlich mittragen können.

Welche Urkunden und Dokumente brauche ich, um in der Kirche zu heiraten?

Katholische Brautleute benötigen jeweils einen Auszug aus dem Taufregister (nicht älter als sechs Monate beim Zeitpunkt der Anmeldung zur Trauung), aus dem hervorgeht, dass Sie getauft und nicht bereits verheiratet sind. Diesen erhalten Sie im Pfarramt der Pfarrei, in der sie getauft worden sind. Zusätzlich können noch weitere Dokumente nötig sein. Am besten besprechen Sie dies mit dem zuständigen Pfarrer.

Ist ein Vorgespräch unbedingt notwendig?

Das sogenannte Traugespräch dient dazu, dass sich Brautpaar und Priester kennenlernen. Außerdem können dabei persönliche und organisatorische Fragen geklärt werden. In der Regel wird auch der Ablauf des Traugottesdienstes besprochen. Da die kirchliche Heirat ein Rechtsakt ist, wird dabei das „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt mit Fragen zu Personalien und möglichen Ehehindernissen sowie dem beiderseitigen Einverständnis zur Ehe. Die Teilnahme am Traugespräch und das Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls ist verpflichtend.

Was ist der Unterschied zwischen einer kirchlichen und einer freien Trauung?

Der Hauptunterschied ist, dass Sie als Paar bei einer freien Trauung auch außerhalb einer Kirche oder Kapelle heiraten dürfen. Auch bei der Wahl des Trauredners oder der Traurednerin und dem Ablauf der Trauung sind Sie flexibler. Nicht zuletzt entscheiden sich manche Paare (zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare oder Paare, bei denen einer von beiden geschieden ist) für eine freie Trauung, um sich vor Gott das Ja-Wort zu geben. Für zwei Katholiken ist die freie Trauung per se ausgeschlossen. Gehören beide Partner dem katholischen Glauben an, sind sie an die Eheschließung in kirchlicher Form gebunden.

Wer darf uns katholisch trauen?

Grundsätzlich kann nur ein katholischer Priester oder Diakon als Vertreter der Kirche den Ehebund bestätigen. Für Ihre Trauung ist zunächst die Pfarrei zuständig, in der Sie (oder einer von Ihnen) wohnen. Allerdings können Sie auch in einer anderen Gemeinde heiraten. Oft ist dies allerdings nur möglich, wenn Sie einen eigenen Priester oder Diakon mitbringen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, suchen Sie möglichst frühzeitig den Kontakt zur gewünschten Pfarrei.

Was kostet eine Trauung in der katholischen Kirche?

Wenn Sie in Ihrer Wohnortpfarrei heiraten, ist die Trauung üblicherweise kostenfrei. In manchen Gemeinden fallen Extrakosten für die Organisation an. Darüber hinaus müssen Sie für Extras wie Musiker oder besonderen Blumenschmuck selbst aufkommen. Falls Sie nicht in ihrer Wohnortpfarrei heiraten möchten, sondern auswärts oder im Ausland, ist es möglich, dass die Gemeinde, in der Sie zu Gast sind, einen Beitrag zur Deckung der Personal- und Raumkosten erhebt. Hierüber werden Sie bei der Anmeldung zur Hochzeit informiert.

Wir leben schon lange standesamtlich verheiratet zusammen. Können wir unsere kirchliche Trauung nachholen?

Auch wenn Sie als Paar schon lange standesamtlich verheiratet sind, bereits zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben, können Sie die kirchliche Trauung nachholen. Ein inzwischen durchaus übliches Konzept ist das der „Traufe“, einer Verbindung aus Hochzeit und Taufe des (ersten) Kindes. Sprechen Sie bei Interesse den Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde auf die Möglichkeit an, die beiden Sakramente im Rahmen einer kirchlichen Feier zu verbinden.

Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar. Können wir uns katholisch trauen lassen?

Seit 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland standesamtlich heiraten. Die katholische Kirche bietet für gleichgeschlechtliche Paare jedoch noch keine kirchliche Trauung an. Seit Anfang 2023 ist die Segnung des Paares durch einen katholischen Geistlichen in Deutschland allerdings offiziell möglich. Hierzu sollen auf Beschluss des Reformprojekts „Synodaler Weg“ zeitnah entsprechende liturgische Feiern entwickelt werden.

Wir möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir dabei beachten?

Auch für eine kirchliche Trauung im Ausland ist Ihr erster Ansprechpartner das Pfarramt an Ihrem Wohnort. Alles Weitere klären Sie anschließend mit den Seelsorgern der Pfarrei im Ausland. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Ländern vor Eheschließung Ihre Firmung oder den Besuch eines Ehevorbereitungsseminars nachweisen müssen. Die im Ausland katholisch geschlossene Ehe ist kirchenrechtlich auch in Deutschland bindend.

Ich möchte meinen Nachnamen behalten. Ist das mit einer kirchlichen Trauung möglich?

Da die kirchliche Trauung keine Rechtsauswirkung hat, ändert sich dadurch auch nicht Ihr Nachnamen oder der Ihrer Kinder. Hierzu ist die standesamtliche Trauung ausschlaggebend.



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