Vertrauen und Kontrolle

Wenn die Kinder feiern gehen

Wenn die eigenen Kinder anfangen, abends auszugehen, schwanken Eltern oft zwischen Freude und Sorge. Einerseits gönnen sie den Jugendlichen die gute Zeit, andererseits fühlen sie sich verantwortlich und möchten sie schützen.

veröffentlicht am 28.04.2026

Susanne Kemmers* ältere Tochter Lara geht abends gerne Feiern. Die 19-Jährige besucht Partys und öffentliche Veranstaltungen, Kneipen, Bars und Konzerte, manchmal auch Clubs. Solange die junge Frau mit ihren Freundinnen unterwegs ist, macht sich die Mutter wenig Sorgen. „Schwieriger finde ich den Heimweg. Wenn sie mit der U-Bahn kommt, läuft sie ein Stück zu uns nach Hause“, sagt sie. „Da habe ich schon immer ein bisschen ein ungutes Gefühl.“

Kemmer lebt mit ihrem Mann und den beiden Töchtern Mia und Lara, 14 und 19 Jahre alt, in München. Die Stadt ist laut Sicherheitsreport 2025 zum 50. Mal in Folge die sicherste deutsche Großstadt über 200.000 Einwohner. Dennoch wissen die Eltern um die Gefahren, die jungen Menschen auch hier abends begegnen können. Sie habe mit ihrer Älteren über mögliche Probleme im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder K.O.-Tropfen gesprochen und darüber, worauf man achten sollte, sagt Kemmer, die als Lehrerin an einem Münchner Gymnasium unterrichtet. „Aber man weiß natürlich nie so recht, was letzten Endes passiert, wenn man in Partystimmung ist.“

Ausgehtipps von der Polizei und Initiativen für mehr Sicherheit 

Die Polizei warnt junge Menschen vor Belästigungen und körperlichen Auseinandersetzung, vor allem aufgrund überhöhten Alkoholkonsums. Auch auf die Gefahr von K.O.-Tropfen weist sie hin. In ihren Tipps zum sicheren Ausgehen raten die Fachleute unter anderem dazu, immer in der Gruppe zu bleiben und aufeinander zu achten, Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt, auch von bekannten Personen, zu wehren.

Initiativen wie das Heimwegtelefon, bei dem Ehrenamtliche Personen telefonisch nach Hause begleiten, oder das Projekt nachtsam gegen sexualisierte Belästigung im Nachtleben wollen jungen Menschen unbeschwertes Feiern ermöglichen und sie in Sachen Sicherheit unterstützen.

Familienberaterin empfiehlt: Sensible Themen ansprechen

Sensible Themen bei ihren Kindern anzusprechen, empfiehlt Esther Schinz von der Familienberatung der Stadt Köln im Interview mit dem Don Bosco Magazin. Dabei müssten die Mütter und Väter ihre Kinder nicht über alles selbst aufklären. „Wichtig ist nur, dass sie ihnen die Wege zeigen, wo sie sich Infos holen können, und dass sie Bescheid wissen, wo und über welches Thema sich ihr Kind gerade informiert.“ Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern und Kind stehe dabei an erster Stelle; das Kind solle wissen, dass es sich immer an die Eltern wenden kann. „Wichtig ist auch, dass das Kind ein gesundes Selbstbewusstsein hat“, so die Psychologin. „Je selbstbewusster ein Kind unterwegs ist, desto eher kann es sich selber schützen.“

Susanne Kemmers jüngere Tochter Mia hat noch wenig Interesse am Ausgehen. An privaten Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern oder Übernachtungspartys mit Freundinnen nimmt die 14-Jährige teil, darüber hinaus ist sie abends kaum unterwegs. „Einmal war sie auf einer U-16-Party mit zwei Freundinnen. Da habe ich sie abgeholt“, berichtet Kemmer. Wenn Mia feiern gehen wollte, würde die Mutter eine Uhrzeit mit ihr vereinbaren und sie von der U-Bahn abholen. „Da wäre ich schon restriktiv.“ So hätte sie das bei der älteren Tochter in diesem Alter auch gemacht.  

„Es ist immer eine Gratwanderung zwischen Vertrauen und Kontrolle“, sagt Kemmer. Sie glaube, dass ihre Kinder vernünftig sind, eine vollständige Gewissheit habe man aber nicht. „Und es gibt einfach auch doofe Leute, die draußen rumlaufen. Selbst im beschaulichen München.“

*Namen der Familienmitglieder auf deren Wunsch von der Redaktion geändert

Feiern gehen – Regeln laut Jugendschutzgesetz 


In Deutschland: 
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Deutschland ohne Begleitung von Eltern oder erziehungsbeauftragten Personen nicht in Clubs gehen. Ab 16 Jahren ist der Besuch bis 24 Uhr erlaubt. Mit einem „Muttizettel“, einer Erziehungsbeauftragung, können sie in Begleitung einer erwachsenen Person länger bleiben. Wenn eine „Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient“, dürfen Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr teilnehmen. Bier, Wein und Sekt dürfen sie ab 16 Jahren kaufen und in der Öffentlichkeit trinken, Hochprozentiges, auch Mixgetränke mit Spirituosen, ab 18 Jahren. Weitere Informationen zum Jugendschutz finden sich in der Broschüre „Jugendschutz - verständlich erklärt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

In Österreich: 
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es gelten die Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sich die Person gerade aufhält. Alle Regelungen zu Ausgehzeiten stehen auf der Website der österreichischen Verwaltung zur Verfügung. Auch der Erwerb und Konsum von Alkohol sind in den Bundesländern leicht unterschiedlich geregelt. Tabak darf österreichweit an unter 18-Jährige nicht verkauft werden. Mehr Infos: Bestimmungen zum Jugendschutz auf den Seiten des Bundeskanzleramts.


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